SECHZIGMÜNCHEN.
 

Erfolg erfordert kooperative Zusammenarbeit.

Der TSV 1860 München nimmt auf die Berichte „Sechzig erzürnt Hauptsponsor“ im Folgenden Stellung:

Entgegen der in den Berichten unterstellten Tendenz liegt dem TSV 1860 München eine positive und erfolgreiche Zusammenarbeit sowohl mit seinem Vermarktungspartner Infront als auch mit seinem Hauptsponsor die Bayerische sowie allen Partnern sehr wohl am Herzen.

Dies ist für den Klub allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass Abläufe ein bestimmtes Maß an Professionalität erfüllen. Dazu zählen ein frühzeitiger Austausch von Informationen und eine Umsetzung im Sinne aller Partner. Die Aktion #unsvereintfussball unseres Hauptsponsors die Bayerische war definitiv gut gemeint.

Allerdings verlief die Umsetzung nicht wie gewünscht. Der TSV 1860 wurde von Infront erst am Spieltag über die Einladung verschiedener Medienvertreter in den Sechzger Club informiert. Entgegen der ursprünglich angedachten und gegenüber Sechzig kommunizierten Idee, hochrangige Vertreter der Medienhäuser einzuladen, wurden die 1860-Reporter eingeladen.

Damit wurde der Verein in eine Situation gebracht, kurzfristig eine Grundsatzentscheidung zu überdenken. Denn Medienvertreter haben im Normalfall – und das ist in den meisten Stadien der Bundesliga gängige Praxis – keinen Zugang zum Businessbereich, um die Privatsphäre der Gäste in diesem exklusiven Bereich zu wahren. Dies war so kurzfristig nicht möglich.

Zudem spielte sich der Schwerpunkt der Aktion im Stadionprogramm ab. Auch diesen Teilbereich betreffend wurde der Klub final erst am Spieltag gebrieft. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen ließen jedoch keine direkte Verwendung zu, sondern erforderten weiteren Überarbeitungsaufwand für eine professionelle Umsetzung. Anhänger des 1. FC Nürnberg wurden zudem vor der 1860-Kurve platziert, was einen Affront gegenüber unseren Fans und als Sicherheitsrisiko für die Gewinner darstellte. In diesem Fall vernachlässigte der Vermarkter Infront seine Sorgfaltspflicht. Der Klub war im Vorhinein nicht vollständig über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt worden.

 

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