SECHZIGMÜNCHEN.
 

Saisonverlängerung möglich: DFB beschlieSSt Änderungen der Spielordnung.

Der DFB hat auch die Corona-Krise mit vorübergehenden Änderungen in der Spielordnung reagiert. 

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Spielbetrieb umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vorgenommen. Darunter die zeitlichen Veränderungen für das Ende des Spieljahres 2019/2020 und den Beginn der Saison 2020/2021.

Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, die aktuelle Saison über den 30. Juni 2020 hinaus zu verlängern und die Saison 2020/2021 später zu starten. In diesem Zuge können die zuständigen Verbände weitere Regularien passend angleichen, wie z.B. Spielberechtigungen oder Wechselfristen. Daneben beinhaltet das vom DFB-Vorstand beschlossene Maßnahmenpaket auch ein vorübergehend verändertes Vorgehen bei Insolvenzfällen.

Die beschlossenen Änderungen sind bis zum 30. Juni 2021 gültig. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten. Es handelt sich um einen der weitreichendsten Eingriffe in die Spielordnung und Jugendordnung in der Geschichte des DFB.

„Wir haben mit diesem Beschluss einen großen und sehr wichtigen Schritt gemacht“, sagt Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung. „Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die nächsten Herausforderungen in dieser besonderen Zeit anzugehen.“

Dr. Rainer Koch, als 1. DFB-Vizepräsident Amateure auch zuständig für Recht und Satzungsfragen, sieht darin mehr Flexibilität auf neue Entwicklungen zu reagieren, gerade durch die Aufhebung des Grundsatzes, dass ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet. „Das bedeutet, die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen.“

Ein weiterer Kernpunkt des Maßnahmenpakets betrifft die Handhabung von Insolvenzfällen. Bislang galt: Wenn ein Verein der 3. Liga, der Herren-Regionalliga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellte, bekam er neun Punkte in den Herren-Spielklassen bzw. sechs Punkte in den Frauen-Spielklassen in der betreffenden Saison abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug in den genannten Wettbewerben verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in den Herren-Spielklassen dem jeweiligen Klub drei Punkte abgezogen, in den Frauen- Spielklassen wären es zwei Zähler.

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