Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden "Tickets" genannt) zu Veranstaltungen der TSV München von 1860 GmbH & Co.KGaA (im Folgenden "Club" genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) sowie der Stadionordnung der Allianz Arena München und des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße München, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB
1. Ticketbestellung
Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Club oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von dem Club angenommen.
2. Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Clubs. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse, Kreditkarte, EC-Karte, PayPal (bei Kauf im Online-Shop) oder bar ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
3. Ticketauswahl
Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Club im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.
4. Ticketversand
Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Club.
5. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
6. Rücknahme/Erstattung der Tickets
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Clubs im Einzelfall. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
7. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Vor diesem Hintergrund sagt der Ticketinhaber verbindlich zu, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
8. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
9. Stadionordnung
Der Zutritt zum Stadion ist ab dem Alter von 6 Jahren nur mit einem gültigen Ticket möglich. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind frei, haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Club jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Clubs, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Club, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind
untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Club die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/ oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
10. Kontakt
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
TSV München von 1860 GmbH & Co.KGaA Ticketservice Grünwalder Straße 114 81547 München
Tel. 01805 / 60 18 60 (14 Ct./min. aus dem dt. Festnetz, 0,42 Ct./min aus dem dt. Mobilfunknetz) Fax 089/642785229 E-Mail tickets@tsv1860.de
11. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Clubs ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
12. Datenverarbeitung/Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Club in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Club ist berechtigt die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Clubs. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Clubs vereinbart.
14. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Ticketcenter Trainingsgelände
Grünwalder Str. 114, 81547 München
Mo - Fr: 9-18 Uhr
Fanshop Orlandostraße
Orlandostr. 8, 80331 München
Mo - Fr: 10-19 Uhr, Sa: 10-17 Uhr
Tickethotline
01805-601860
(14ct/dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42ct/min)
Mo - Fr: 8-20 Uhr, Sa: 10-19 Uhr
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